AEB & AGB (DE & AT)

Allgemeine Einstell- und Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Nachfolgende Allgemeine Einstell- und Nutzungsbedingungen (AEB) gelten für alle Mietverträge zwischen

1.1.1. ALPINA Parking Deutschland GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

1.1.2. Parking Perlach Plaza GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

1.1.3. ALPINA Parking Rüsselsheim GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

1.1.4. ALPINA Parking Gersthofen GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

Mauerkircherstraße 181, 81925 München, Telefon: +49 (0)89 59 49 61, E-Mail: office@alpina-parking.com

und ihrer*m Mieter*in (aus Gründen der Lesbarkeit im Folgenden „Mieter“ genannt).

1.2. Die AEB gelten für sämtliche von ALPINA im eigenen Namen oder als beauftragte Betriebsführerin im Namen des jeweiligen Eigentümers betriebenen Parkhäuser, Parkgaragen, Parkplätze oder sonstigen Stellplätze (im Folgenden „Parkobjekt/e“ genannt).

1.3. Besondere Einstellbedingungen für einzelne Parkobjekte oder Tarife gehen diesen AEB vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen ALPINA und dem Mieter haben Vorrang vor beiden. Fremde AGB des Mieters gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von ALPINA.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung eines Stellplatzes zum Abstellen eines verkehrs- und betriebssicheren Fahrzeugs im Parkobjekt gegen Zahlung der vereinbarten Miete (Parkentgelt). Die Überlassung kann sowohl für eine einmalige, kurzzeitige Nutzung als auch im Rahmen von Dauer- oder Zeitmietverträgen erfolgen. Art, Umfang, Dauer und Preis der Nutzung richten sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif oder den jeweils gültigen Tarifbedingungen am Standort.

2.2. Ein Recht, das Fahrzeug auf einen bestimmten Einstellplatz abzustellen, besteht nur bei zumindest in Textform geschlossener Vereinbarung mit ALPINA.

2.3. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs ist nicht Vertragsgegenstand.

3. Vertragsschluss

3.1. Der Vertrag kommt spätestens mit dem Einfahren in das Parkobjekt oder aber mit vorherigem Abschluss eines zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrags zustande.

3.2. Der Zugang zum Parkobjekt kann je nach Standort über einen Parkschein, ein kamerabasiertes Kennzeichenerkennungssystem, digitale Zugangsmedien oder andere Systeme erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, die jeweils vorgeschriebene Zugangsmethode zu verwenden oder bei technischen Störungen eine von ALPINA vorgegebene Ersatzmethode zu nutzen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unter https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz/

4. Vertragsinhalt und Benutzungsbestimmungen

4.1. Der Mieter ist berechtigt, im Parkobjekt Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen. Andere Fahrzeuge, insbesondere Krafträder, dürfen nicht abgestellt werden.

4.2. Das Parkentgelt richtet sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugs (Mietzeit) und nach dem bei Einfahrt ausgewiesenen Tarif, sofern nicht in einem zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrags etwas anderes vereinbart ist. Die Mietzeit wird je nach Standort insbesondere durch Kennzeichenerkennungssysteme, Parkscheine oder digitale Zugangssysteme erfasst. Dabei kann das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs zur Zuordnung des Parkvorgangs verarbeitet werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Ziffer 10 geregelt.

4.3. Soweit nichts anderes in einem zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrags bestimmt ist, ist das Parkentgelt grundsätzlich vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt mit einem am jeweiligen Standort zugelassenen Zahlungsmittel (z.B. Kassenautomat, digitale Bezahlsysteme, mobile Apps, QR-Code, Online-Plattformen) zu entrichten. Soweit das Kennzeichen als Zugangsmedium genutzt wird, ist dieses bei der Zahlung anzugeben. Bietet ALPINA am Standort eine Pay-Later-Option über SNAP&DRIVE an, darf die Zahlung ausnahmsweise innerhalb von 48 bzw. 72 Stunden nach Ausfahrt über die am Standort ausgeschilderten QR-Codes erreichbare Website erfolgen, sofern eine Zahlung vor Ausfahrt nicht möglich war. Schäden aus nicht rechtzeitiger Zahlung hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er hat diese nicht zu vertreten. Die Regelungen zur pauschalierten Forderungsdurchsetzung bleiben unberührt.

4.4. Ist das Parkentgelt vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt zu entrichten und ist dies aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich, hat der Mieter dies ALPINA über die vor Ort ausgeschilderten Kontaktmöglichkeiten unverzüglich mitzuteilen. ALPINA wird eine alternative Zahlungsmöglichkeit nennen. Der Mieter bleibt verpflichtet, das Parkentgelt unverzüglich nachzuzahlen.

4.5. Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere der Zahlung des Parkentgelts und/oder einer gemäß Ziffer 9 verwirkten Vertragsstrafe, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist ALPINA berechtigt, die offene Forderung selbst oder über externe Dienstleister (z.B. technische Abrechnungs- und Forderungsdurchsetzungsdienstleister, Inkassounternehmen) geltend zu machen. Der Mieter hat sämtliche durch die Forderungsdurchsetzung entstehenden Kosten (z.B. Halterermittlung, Beauftragung der externen Dienstleister, außergerichtlichen Rechtsverfolgung) zu tragen, soweit diese erforderlich und angemessen sind. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.6. Im Parkobjekt gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung (StVO). Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Verkehrszeichen, Hinweisschilder vor Ort sowie Anweisungen des Personals sind zu beachten. Abgestellte Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen sein.

4.7. Das Abstellen von Fahrzeugen mit Gasantrieb, insbesondere mit Autogas-/LPG- oder Erdgas-/CNG-Antrieb, ist in den Parkobjekten grundsätzlich untersagt, sofern im Parkobjekt nichts anderes ausgeschildert ist.

4.8. Auf Stellplätzen, die von ALPINA für Mieter mit besonderer Berechtigung (z.B. Menschen mit Behinderung, Frauen, Dauerparker) ausgewiesen sind, darf ausschließlich ein Mieter mit dieser Berechtigung parken. Für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes muss der EU-einheitliche Parkausweis sichtbar ausgelegt sein.

4.9. Für Dauerparker ohne fixen Stellplatz strebt ALPINA eine durchschnittliche Stellplatzverfügbarkeit von 97 % an. Ansprüche des Dauermieters wegen einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit bestehen nicht.

4.10. Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden bei ALPINA vor Ort anzuzeigen. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar oder war der Schaden nicht offensichtlich, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall bzw. nach Entdeckung in Textform (z.B. Schreiben, E-Mail, etc.) bei ALPINA zu erfolgen (Ausschlussfrist). Es gilt Ziffer 7.3.

4.11. Die Ausfahrt des Fahrzeugs ist nur während der ausgehängten Öffnungszeiten des Parkobjekts möglich.

5. Laden von Elektrofahrzeugen

5.1. ALPINA kann an ausgewählten Stellplätzen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Funktion oder Verfügbarkeit besteht nicht. ALPINA kann die Nutzung aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen jederzeit einschränken oder einstellen.

5.2. Ladeeinrichtungen dürfen nur von hierfür technisch geeigneten und zugelassenen Elektrofahrzeugen genutzt werden. Die Nutzung durch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ist nur zulässig, soweit diese technisch kompatibel mit der Ladeinfrastruktur sind.

5.3. Die Ladeeinrichtungen sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu nutzen. Die Verwendung von Verlängerungskabeln, Adaptern oder nicht zugelassenem Zubehör ist untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, ausschließlich die im Parkobjekt installierten Ladeeinrichtungen gemäß den Anleitungen des Herstellers zu verwenden.

5.4. Nach Abschluss des Ladevorgangs ist der Ladeplatz unverzüglich freizumachen. Bei Überschreitung kann ALPINA eine angemessene Blockiergebühr erheben.

5.5. Die Kosten für den Ladevorgang sind gesondert zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart oder am Standort ausgewiesen ist. Maßgeblich sind die am Ladepunkt ausgewiesenen Preise.

5.6. Der Mieter haftet für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung

5.7. Die Installation oder Nutzung eigener Ladeeinrichtungen (z.B. Wallboxen, Ladesäulen, Steckdosen o.ä.) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALPINA unzulässig.

6. Vertragswidriger Gebrauch

6.1. Untersagt sind insbesondere folgende Nutzungen (vertragswidriger Gebrauch):

6.1.1. das Abstellen und Lagern von Gegenständen und Abfall, insbesondere Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen,

6.1.2. die Belästigung durch Abgase und Geräusche, insbesondere durch unnötiges Laufenlassen von Motoren sowie Hupen,

6.1.3. das Betanken des Fahrzeugs sowie das Laden von Elektro- und/oder Plug-In-Hybridfahrzeugen außerhalb der hierfür ausgewiesenen Ladeeinrichtungen,

6.1.4. das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehältern, Vergaser sowie anderen, den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Schäden, die Verunreinigung des Parkobjekts hierdurch und die Reinigung von Fahrzeugen im Parkobjekt,

6.1.5. die Vornahme von Reparatur-, Wartung- oder Pflegearbeiten an Fahrzeugen,

6.1.6. das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen, z.B. im Fahrbahnbereich, vor Notausgängen, auf schraffierten Flächen, außerhalb markierter Stellflächen,

6.1.7. das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, sofern Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden sind,

6.1.8. der Aufenthalt von Personen im Parkobjekt ohne Zusammenhang mit dem Abstellen oder Abholen eines Fahrzeugs, insbesondere durch unbefugte Personen oder zum Zwecke des Campierens o.ä.,

6.1.9. das Rauchen im Parkobjekt und die Verwendung von Feuer,

6.1.10. das Befahren oder Abstellen von Fahrrädern, E-Scootern, Inlineskates oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln außerhalb dafür vorgesehener Stellplätze; ausgenommen sind Mobilitätshilfen und Kinderwagen,

6.1.11. das Verteilen von Werbematerial,

6.1.12. das Befahren mit Kfz über 3,5 t und landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

6.2. Ein vertragswidriger Gebrauch liegt auch vor, wenn ein Mieter ohne einen zuvor in Textform geschlossenen Mietvertrags nach Bezahlung das Fahrzeug nicht innerhalb von 15 Minuten aus dem Parkobjekt entfernt. Für die darüberhinausgehende Zeit schuldet er zusätzlich Parkentgelt gemäß dem jeweils gültigen Tarif.

7. Haftung, Haftungsausschluss

7.1. Die Haftung von ALPINA, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen ist für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

7.2. ALPINA haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, insbesondere durch Diebstahl oder Beschädigungen des Fahrzeugs.

7.3. Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß Ziffer 4.10, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ALPINA.

8. Vertragsbeendigung

8.1. Das Mietverhältnis endet grundsätzlich mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Parkobjekt, spätestens jedoch vier Wochen nach Vertragsschluss (Höchsteinstelldauer), soweit nicht etwas anderes in einem zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrags vereinbart ist.

8.2. Bleibt das Fahrzeug nach Ablauf der Höchsteinstelldauer oder nach Kündigung des Mietvertrags weiterhin im Parkobjekt abgestellt, ist der Mieter verpflichtet, es unverzüglich zu entfernen. Bis zum Vertragsende entstandene Parkentgelte bleiben zur Zahlung fällig.

8.3. Für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrags schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung nach den jeweils geltenden Tarifen, soweit er die unterlassene Räumung zu vertreten hat.

8.4. Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, ist ALPINA berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen. Zuvor fordert ALPINA den Mieter oder – sofern dieser nicht bekannt ist – den Halter unter angemessener Fristsetzung zur Entfernung auf und droht die Räumung an. Dies gilt nicht, wenn der Halter nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand, z. B. über die Kfz-Zulassungsstelle, ermittelt werden kann. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung oder Entsorgung, es sei denn, er hat die unterlassene Räumung nicht zu vertreten.

8.5. ALPINA ist zur Entfernung des Fahrzeuges auf Kosten und Gefahr des Kunden berechtigt, wenn

8.5.1. das fällige Parkentgelt den offensichtlichen Wert des Fahrzeuges (Geringwertigkeit) übersteigt;

8.5.2. das Fahrzeug durch austretende Flüssigkeiten oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel den Betrieb gefährdet;

8.5.3. das Fahrzeug nicht oder nicht mehr zugelassen ist;

8.5.4. es verkehrs- und vertragswidrig, behindernd oder auf reservierten Plätzen abgestellt ist – insbesondere, wenn eine Abschleppung nach der StVO gerechtfertigt wäre;

8.5.5. es außerhalb eines markierten Stellplatzes oder auf mehreren Stellplätzen abgestellt ist oder die zulässige Lade- oder Abstelldauer an einem Ladepunkt überschreitet

8.6. Jede Partei kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für ALPINA liegt insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen diese AEB oder einen vertragswidrigen Gebrauch gemäß Ziffer 6 vornimmt, es sei denn, der Mieter hat dies nicht zu vertreten.

9. Vertragsstrafe

9.1. Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Zahlung des geschuldeten Parkentgelts nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, verwirkt er eine Vertragsstrafe. Die Höhe richtet sich nach dem am jeweiligen Parkobjekt zum Zeitpunkt des Parkvorgangs ausgewiesenen Betrag. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.2. Verliert der Mieter seinen Parkschein oder das bei der Einfahrt verwendete Zugangsmedium, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tages-Parkentgeltes zu bezahlen, es sei denn, der Mieter hat den Verlust nicht zu vertreten. Unabhängig davon schuldet er das Parkentgelt für die Mietzeit sowie Nutzungsersatz für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses.

9.3. Für jeden Fall des schuldhaften vertragswidrigen Gebrauchs i.S.d. Ziffer 6 kann ALPINA eine angemessene Vertragsstrafe einzelfall- und verschuldensabhängig von bis zu 500,- € verlangen.

9.4. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von den Ziffern 9.1 bis 9.3 unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die Vertragsstrafe angerechnet.

10. Datenschutz

ALPINA verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Durchführung und Abwicklung des Parkvertrags sowie zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang, Zwecken und Rechten der betroffenen Personen, finden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz/ sowie über die im Parkobjekt ausgehängten QR-Codes.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2. Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AEB.

11.3. Erfüllungsort für die Überlassung des Stellplatzes sowie für die Zahlung des Parkentgelts ist der jeweilige Standort des Parkobjekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.4. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist München, sofern der Mieter Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Ist der Mieter Verbraucher gem. § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

11.5. Sollten einzelne Klauseln dieser AEB ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).

11.6. Es gelten die zum Zeitpunkt des Parkvorgangs gültigen AEB von ALPINA. Soweit auf einzelnen Hinweisschildern frühere Fassungen der AEB abgedruckt sind, ist die jeweils aktuelle Fassung maßgeblich, sofern sie dem Mieter vor oder bei Beginn des Parkvorgangs über elektronische Informationssysteme, QR-Codes oder die Website von ALPINA ohne besonderen Aufwand zugänglich gemacht wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist über elektronische Informationssysteme im Parkobjekt, über QR-Codes vor Ort sowie unter https://alpina-parking.com/agb/ .

11.7. Stand dieser AEB: März 2026.

Vorversionen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerpark- und Rahmenverträge

ALPINA Unternehmensgruppe Deutschland

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Online-Bestellungen sowie für außerhalb des Web-Shops geschlossene Verträge, insbesondere Abschlüsse von Rahmenparkverträgen (im Folgenden „Rahmenverträge“ genannt) und Dauerparkverträgen (im Folgenden „Dauerparkverträge“ genannt), die über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils über ALPINA eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern mittels Link und/oder QR-Code (im Folgenden „Web-Shop“) oder nach vorheriger Kontaktaufnahme, insbesondere per Telefon oder E-Mail, in Deutschland zustande kommen zwischen

ALPINA Parking Deutschland GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

ALPINA Parking Rüsselsheim GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

ALPINA Parking Office & Towers GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

ALPINA Parking Gersthofen GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

Parking Perlach Plaza GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),

 

Mauerkircherstraße 181, 81925 München,

Telefon: +49 (0)89 59 49 61, E-Mail: office@alpina-parking.com,

und den Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt). Kunden können Verbraucher, Unternehmer oder Kaufleute sein.

1.2 Die AGB gelten ferner für sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkflächen stehenden Leistungen, einschließlich der Abwicklung von Parkgebühren, (im Folgenden „Bezahlmethoden“) wie Pay Later und Mobile Pay über elektronische oder Online-Funktionen, wie über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern mittels Link und/oder QR-Code (im Folgenden „Web-App“).

1.3 Vertragspartner des Kunden ist diejenige Gesellschaft der ALPINA Unternehmensgruppe, die im Rahmen des Bestellprozesses, der Auftragsbestätigung oder im jeweiligen Vertragsdokument ausdrücklich als Vertragspartner benannt wird, unabhängig davon, über welchen Drittanbieter die Zahlungsabwicklung technisch erfolgt.

1.4 Alle zwischen Kunden und ALPINA im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Annahmeerklärung. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des jeweiligen Einzelvertrags diesen AGB vor.

1.5 Für Dauer-, Rahmen- und Kurzzeitparkverträge, welche einen Parkvorgang in oder auf einem von ALPINA betriebenen Parkobjekt, Parkhaus, Parkgarage, Parkplatz oder sonstigen Stellplatz (im Folgenden „Parkobjekt/e“ genannt) betreffen, gelten die Allgemeinen Einstell- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AEB“ genannt) und mögliche örtliche Nutzungsbedingungen (z.B. Hausordnung). Die AEB und örtlichen Nutzungsbedingungen sind in der jeweils geltenden Fassung im jeweiligen Parkobjekt ausgehängt. Die aktuelle Fassung der AEB ist zudem online abrufbar unter https://alpina-parking.com/agb/

1.6 Kunden einer von ALPINA definierten Personengruppe (z.B. Mitarbeitende/r eines Unternehmens am Standort eines Parkobjekts) können über den Web-Shop auch Rahmenverträge mit fester oder variabler Laufzeit abschließen, welche vergünstigte Bedingungen/Tarife für Parkvorgänge in bestimmten, im Web-Shop angegebenen Parkobjekten enthalten. Einzelheiten zu den über diese AGB hinausgehenden Vertragsbedingungen eines Rahmenvertrags ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Web-Shop, insbesondere der geltende Tarif („Pay-per-Use“).

1.7 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Produkten in dem Web-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

2.2 Eine Bestellung im Web-Shop ist nur nach vorheriger Registrierung und Einrichtung eines Kundenkontos möglich. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail.

2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Web-Shop durch Anklicken des Buttons „Jetzt buchen“ oder „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.4 Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde jeweils die Allgemeinen Einstellbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter AEB & AGB – ALPINA Parking & Mobility, sowie die Datenschutzerklärungen, abrufbar unter IMPRESSUM & DATENSCHUTZ – ALPINA Parking & Mobility.

2.5 Ein Vertrag kommt im Web-Shop erst zustande, wenn ALPINA das Angebot des Kunden durch Übersendung einer Vertragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse annimmt. Diese E-Mail enthält die maßgeblichen Vertragsdetails.

Erfolgt der Vertragsschluss außerhalb des Web-Shops, insbesondere nach telefonischer Kontaktaufnahme, übersendet ALPINA dem Kunden die Vertragsunterlagen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsunterlagen unterzeichnet, an ALPINA zurücksendet und diese bei ALPINA zugehen.

2.6 Kommt ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 2.5 nicht zustande, ist ALPINA an das Angebot des Kunden nicht gebunden. Bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

§ 3. Widerrufsrecht für Verbraucher

3.1 Ist der Kunde Verbraucher (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 3.1 Gebrauch, so hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern entstanden.

3.3 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Dauerpark- oder Rahmenvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, adressiert an die jeweils in den Vertragsunterlagen (insbesondere in der Auftragsbestätigung oder im jeweiligen Vertrag) benannte Gesellschaft der ALPINA Unternehmensgruppe -

 

Alpina Parking Deutschland GmbH

ALPINA Parking Rüsselsheim GmbH

ALPINA Parking Office & Towers GmbH

ALPINA Parking Gersthofen GmbH

Parking Perlach Plaza GmbH

 

Mauerkircherstraße 181, 81925 München,

Telefon + 49 (0)89 59 49 61,

E-Mail: office@alpina-parking.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung -

3.4 Hinweis zum Wertersatz bei Rahmen- und Dauerparkverträgen

Bei Dauerpark- und Rahmenverträgen handelt es sich um Mietverhältnisse über Stellplätze. Sofern Sie verlangen, dass das Vertragsverhältnis bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erfolgte Nutzung. Der Wertersatz wird zeitanteilig berechnet, insbesondere auf Grundlage des vereinbarten Nutzungsentgelts pro Kalendertag oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung.

3.5 Muster Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden. Adressiert an die jeweils in den Vertragsunterlagen, insbesondere in der Auftragsbestätigung oder im jeweiligen Vertrag, benannte Gesellschaft)

 

Alpina Parking Deutschland GmbH

Parking Perlach Plaza GmbH

ALPINA Parking Rüsselsheim GmbH

ALPINA Parking Office & Towers GmbH

ALPINA Parking Gersthofen GmbH

 

Mauerkircherstraße 181, 81925 München

E-Mail: office@alpina-parking.com

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Dauerpark- oder Rahmenvertrag über den folgenden Parkplatz:

 

_____________________________________________________________________________________

(Beschreibung des Mietobjekts, z. B. Standort, ggfs. Stellplatznummer, Vertragsnummer)

 

Abgeschlossen am __________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Ort, Datum:_______________________

_____________________________________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

3.6 Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Mietverhältnisses

Verlangen Sie, dass das Mietverhältnis (Dauerpark- oder Rahmenvertrag) noch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, benötigt ALPINA von Ihnen folgende Erklärung zumindest in Textform. Sie können folgendes Muster verwenden:

Mir wurde die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger (Papierexemplar/PDF o.ä.) zur Verfügung gestellt.

 

Ich verlange ausdrücklich, dass das Mietverhältnis über den folgenden Parkplatz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

_____________________________________________________________________________________

(Beschreibung des Mietobjekts, z. B. Standort, ggfs. Stellplatznummer, Vertragsnummer)

 

Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs die anteilige Miete für den Zeitraum bis zum Widerruf zahlen muss.

 

__________________________________________________________________

Name des Verbrauchers (bitte in Druckschrift)

 

___________________________________________________________________

Ort, Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

 

§ 4. Vertragsdauer und Kündigungsfristen

Vertragsdauer und Kündigungsfristen richten sich nach den im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Regelungen, insbesondere nach den im Web-Shop, in der Auftragsbestätigung oder in einem schriftlichen Vertragsdokument ausgewiesenen Angaben.

§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen der Dauerpark- und Rahmenverträge

5.1 Sämtliche Preisangaben in dem Web-Shop verstehen sich in Euro und sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Es gelten die Preise bzw. Tarife der einzelnen Parkprodukte im Web-Shop zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorganges (Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“). Bei Vertragsschlüssen außerhalb des Web-Shops, insbesondere nach telefonischer Kontaktaufnahme, gelten die in den dem Kunden übermittelten Vertragsunterlagen enthaltenen Preise und Konditionen.

5.3 Für den Erwerb von Dauerpark- oder Rahmenverträgen werden in dem Web-Shop die monatlichen Kosten oder Kosten je Parkvorgang (Pay-per-Use) angegeben. Diese sind abhängig vom jeweiligen Parkobjekt und dem von dem Kunden gewählten Vertragsprodukt wie in der Produktbeschreibung im Web-Shop angegeben.

5.4 Der Kunde kann den Mietpreis nach seiner Wahl mittels einer in dem Web-Shop ausgewiesenen Zahlungsmethode begleichen.

5.5 Bei Dauerpark- oder Rahmenverträgen erfolgt die Bezahlung und Rechnungstellung auf Monatsbasis.

5.6 Das monatliche Nutzungsentgelt für Dauerparkverträge ist jeweils am Ersten eines Monats zur Zahlung fällig und wird von dem genannten Konto des Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Zahlungstermin jeweils für einen Monat im Voraus abgebucht bzw. eingezogen.

5.7 Das monatliche Nutzungsentgelt für Rahmenverträge und Pay-per-Use ist jeweils am Letzten des Monats zur Zahlung fällig und wird am Monatsende von dem genannten Konto des Kunden für den entsprechenden Monat abgebucht bzw. eingezogen.

5.8 Ist bei Vertragsabschluss der vereinbarte Zahlungstermin bereits verstrichen, so wird das Nutzungsentgelt mit dem nächsten Zahlungstermin abgerechnet.

§ 6. Mobile Pay

6.1 ALPINA bietet für bestimmte Parkobjekte die Möglichkeit der Zahlung von Parkgebühren vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt durch Scannen des QR-Codes auf dem Ticket oder auf der Beschilderung vor Ort über eine Web-App an („Mobile Pay“).

6.2 Nach Ziffer 1.2 erfolgt Mobile Pay über elektronische oder Online-Funktionen, wie über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils dort eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern („Web-App“).

6.3 Nutzt der Kunde die Funktion „Mobile Pay“, kann er die für den jeweiligen Parkvorgang angefallenen Parkgebühren vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt durch Eingabe seines Kfz-Kennzeichens über die Web-App einsehen und begleichen. Hierzu wird das Kfz-Kennzeichen verwendet, um den jeweiligen Parkvorgang dem Fahrzeug zuzuordnen und die angefallenen Parkgebühren zu ermitteln. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von ALPINA, abrufbar unter IMPRESSUM & DATENSCHUTZ – ALPINA Parking & Mobility.

§ 7. Pay Later

7.1 ALPINA bietet für bestimmte Parkobjekte die Möglichkeit der nachträglichen Zahlung von Parkgebühren nach Abschluss des Parkvorgangs und Ausfahrt aus dem Parkobjekt an („Pay Later“).

7.2 Nach Ziffer 1.2 erfolgt Mobile Pay über elektronische oder Online-Funktionen, wie über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils dort eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern („Web-App“).

7.3 Nutzt der Kunde die Pay-Later-Funktion, kann er durch Eingabe seines Kfz-Kennzeichens die Parkvorgänge des Fahrzeugs innerhalb eines Zeitraums von bis zu 72 Stunden nach Beendigung des jeweiligen Parkvorgangs über die Pay-Later-Plattform einsehen und die angefallenen Parkgebühren begleichen. Hierzu wird das Kfz-Kennzeichen verwendet, um die Parkvorgänge dem jeweiligen Fahrzeug zuzuordnen und die angefallenen Parkgebühren zu ermitteln. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von ALPINA, abrufbar unter IMPRESSUM & DATENSCHUTZ – ALPINA Parking & Mobility.

§ 8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

8.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen erstellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

8.3 Erfüllungsort für die Verpflichtung von ALPINA zur Überlassung des Stellplatzes ist der jeweilige Standort des genutzten Parkobjekts. Für die Zahlung des Parkentgelts gilt: Bei Kurzzeitparkern, die die Online-Funktion „Mobile Pay“ oder „Pay-Later“ nutzen, ist Erfüllungsort der Standort des jeweiligen Parkobjekts; in allen anderen Fällen ist Erfüllungsort der Sitz von ALPINA.

8.4 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen ALPINA und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnis ist München, sofern dieser Unternehmer gem. § 14 BGB ist. Ist der Kunde Verbraucher gem. § 13 BGB gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

8.5 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

8.6 Informationspflicht nach § 36 VSBG: Die Alpina Parking Holding AG und ihre Tochtergesellschaften werden nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

8.7 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): 26. März 2026.

Vorversionen:

Allgemeine Einstell- und Nutzungsbedingungen der ALPINA Parking GMBH, Österreich

1. Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Allgemeine Einstell- und Nutzungsbedingungen (AEB) gelten für alle Mietverträge zwischen

ALPINA Parking GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),
Billrothstraße 4, 1190 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 963 005 1
E-Mail: office@alpina-parking.com

und ihrer*m Mieter*in (aus Gründen der Lesbarkeit im Folgenden „Mieter“ genannt).

1.2 Die AEB gelten für sämtliche von ALPINA im eigenen Namen oder als beauftragte Betriebsführerin im Namen des jeweiligen Eigentümers betriebenen Parkhäuser, Parkgaragen, Parkplätze oder sonstigen Stellplätze (im Folgenden „Parkobjekt/e“ genannt).

1.3 Besondere Einstellbedingungen für einzelne Parkobjekte oder Tarife gehen diesen AEB vor. Individuelle Vereinbarungen zwischen ALPINA und dem Mieter haben Vorrang vor beiden. Fremde AGB des Mieters gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung von ALPINA.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist die Überlassung eines Stellplatzes zum Abstellen eines verkehrs- und betriebssicheren Fahrzeugs im Parkobjekt gegen Zahlung der vereinbarten Miete (Parkentgelt). Die Überlassung kann sowohl für eine einmalige, kurzzeitige Nutzung als auch im Rahmen von Dauer- oder Zeitmietverträgen erfolgen. Art, Umfang, Dauer und Preis der Nutzung richten sich nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Tarif oder den jeweils gültigen Tarifbedingungen am Standort.

2.2 Ein Recht, das Fahrzeug auf einen bestimmten Einstellplatz abzustellen, besteht nur bei zumindest in Textform geschlossener Vereinbarung mit ALPINA.

2.3 Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs ist nicht Vertragsgegenstand.

3. Vertragsschluss

3.1 Der Vertrag kommt spätestens mit dem Einfahren in das Parkobjekt oder aber mit vorherigem Abschluss eines zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrages zustande.

Der Zugang zum Parkobjekt kann je nach Standort über einen Parkschein, ein kamerabasiertes Kennzeichenerkennungssystem, digitale Zugangsmedien oder andere Systeme erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, die jeweils vorgeschriebene Zugangsmethode zu verwenden oder bei technischen Störungen eine von ALPINA vorgegebene Ersatzmethode zu nutzen. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich unter: https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz-oesterreich/

4. Vertragsinhalt und Benutzungsbestimmungen

4.1 Der Mieter ist berechtigt, im Parkobjekt Personenkraftwagen ohne Anhänger abzustellen. Andere Fahrzeuge, insbesondere Krafträder, dürfen nicht abgestellt werden.

4.2 Das Parkentgelt richtet sich nach der Verweildauer zwischen Ein- und Ausfahrt des Fahrzeugs (Mietzeit) und nach dem bei Einfahrt ausgewiesenen Tarif, sofern nicht in einem zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrag etwas anderes vereinbart ist. Die Mietzeit wird je nach Standort insbesondere durch Kennzeichenerkennungssysteme, Parkscheine oder digitale Zugangssysteme erfasst. Dabei kann das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs zur Zuordnung des Parkvorgangs verarbeitet werden. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Ziffer 10 geregelt.

4.3 Soweit nichts anderes in einem zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrag bestimmt ist, ist das Parkentgelt vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt mit einem am jeweiligen Standort zugelassenen Zahlungsmittel zu entrichten (z.B. Kassenautomat, digitale Bezahlsysteme, mobile Apps, QR-Code, Online-Plattformen). Soweit das Kennzeichen als Zugangsmedium genutzt wird, ist dieses bei der Zahlung anzugeben. Bietet ALPINA am Standort eine Pay-Later-Option über SNAP&DRIVE an, darf die Zahlung ausnahmsweise innerhalb von 48 bzw. 72 Stunden nach Ausfahrt über die am Standort ausgeschilderten QR-Codes erreichbare Website erfolgen, sofern eine Zahlung vor Ausfahrt nicht möglich war. Schäden, die ALPINA durch nicht rechtzeitige Zahlung innerhalb von spätestens 48 bzw. 72 Stunden nach Ausfahrt entstehen, hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er hat die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten. Die Regelungen zur pauschalierten Forderungsdurchsetzung bleiben unberührt.

4.4 Ist das Parkentgelt vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt zu entrichten und ist dies aus technischen oder sonstigen Gründen nicht möglich, hat der Mieter dies ALPINA über die vor Ort ausgeschilderten Kontaktmöglichkeiten unverzüglich mitzuteilen. ALPINA wird eine alternative Zahlungsmöglichkeit nennen. Der Mieter bleibt verpflichtet, das Parkentgelt unverzüglich nachzuzahlen.

4.5 Kommt der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietverhältnis, insbesondere der Zahlung des Parkentgelts und/oder einer gemäß Ziffer 9 verwirkten Vertragsstrafe, nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ist ALPINA berechtigt, die offene Forderung selbst oder über externe Dienstleister (z.B. technische Abrechnungs- und Forderungsdurchsetzungsdienstleister, Inkassounternehmen) geltend zu machen. Der Mieter hat sämtliche durch die Forderungsdurchsetzung entstehenden Kosten (z.B. Halterermittlung, Beauftragung der externen Dienstleister, außergerichtliche Rechtsverfolgung) zu tragen, soweit diese erforderlich und angemessen sind. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.6 Im Parkobjekt gilt sinngemäß die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils gültigen Fassung. Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten. Abgestellte Fahrzeuge müssen haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen gem. KFG 1967 und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette (§ 57a-Begutachtung) versehen sein.

4.7 Das Abstellen von Fahrzeugen mit Gasantrieb, insbesondere mit Autogas-/LPG- oder Erdgas-/CNG-Antrieb, ist in den Parkobjekten grundsätzlich untersagt.

4.8 Auf Stellplätzen, die von ALPINA für Mieter mit besonderer Berechtigung (z.B. Menschen mit Behinderung, Frauen oder Dauerparker) ausgewiesen sind, darf ausschließlich ein Mieter mit dieser Berechtigung parken. Für die Nutzung eines Behindertenparkplatzes muss der EU-einheitliche Parkausweis gut sichtbar ausgelegt sein.

4.9 Für Dauerparker ohne fixen Stellplatz strebt ALPINA eine durchschnittliche Stellplatzverfügbarkeit von 97 % an. Ansprüche des Dauermieters wegen einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit bestehen nicht.

4.10 Der Mieter ist verpflichtet, offensichtliche Schäden bei ALPINA vor Ort anzuzeigen. Ist dies dem Mieter ausnahmsweise nicht möglich oder zumutbar oder war der Schaden nicht offensichtlich, hat die Anzeige spätestens 14 Tage nach dem Schadensfall bzw. nach Entdeckung in Textform (z.B. Schreiben, E-Mail, etc.) bei ALPINA zu erfolgen. Es gilt Ziffer 7.3.

4.11 Die Ausfahrt des Fahrzeugs ist nur während der ausgehängten Öffnungszeiten im jeweiligen Parkobjekt möglich.

5. Laden von Elektrofahrzeugen

5.1 ALPINA kann an ausgewählten Stellplätzen Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Ein Anspruch auf Bereitstellung, Funktion oder Verfügbarkeit besteht nicht. ALPINA kann die Nutzung aus technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen jederzeit einschränken oder einstellen.

5.2 Ladeeinrichtungen dürfen nur von hierfür technisch geeigneten und zugelassenen Elektrofahrzeugen genutzt werden. Die Nutzung durch Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ist nur zulässig, soweit diese technisch kompatibel mit der Ladeinfrastruktur sind.

5.3 Die Ladeeinrichtungen sind ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden. Die Verwendung von Verlängerungskabeln, Adaptern oder nicht zugelassenen Zubehörteilen ist untersagt.

5.4 Nach Abschluss des Ladevorgangs ist der Ladeplatz unverzüglich freizumachen. Bei Überschreitung kann ALPINA eine angemessene Blockiergebühr erheben.

5.5 Die Kosten für den Ladevorgang sind gesondert zu entrichten, soweit nichts anderes vereinbart oder am Standort ausgewiesen ist. Maßgeblich sind die am Ladepunkt ausgewiesenen Preise.

5.6 Der Mieter haftet für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung.

5.7 Die Installation oder Nutzung eigener Ladeeinrichtungen (z. B. Wallboxen, Ladesäulen, Steckdosen o.ä.) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALPINA unzulässig.

6. Vertragswidriger Gebrauch

6.1 Untersagt sind insbesondere folgende Nutzungen (vertragswidriger Gebrauch):

a) das Abstellen und Lagern von Gegenständen und Abfall, insbesondere Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoffbehältern,

b) die Belästigung durch Abgase und Geräusche, insbesondere durch unnötiges Laufenlassen von Motoren sowie Hupen,

c) das Betanken des Fahrzeugs sowie das Laden von Elektro- und/oder Plug-In-Hybridfahrzeugen außerhalb der hierfür ausgewiesenen Ladeeinrichtungen,

d) das Parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank, Öl-, Kühlwasser-, Klimaanlagenbehältern, Vergaser sowie anderen, den Betrieb der Parkeinrichtung gefährdenden Stoffen, die Verunreinigung des Parkobjekts hierdurch und die Reinigung von Fahrzeugen im Parkobjekt,

e) die Vornahme von Reparatur-, Wartung- oder Pflegearbeiten an Fahrzeugen,

f) das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen, z.B. im Fahrbahnbereich, vor Notausgängen, auf schraffierten Flächen, außerhalb markierter Stellflächen,

g) das Begehen der Fahrbahnen einschließlich der Ein- und Ausfahrten, sofern Gehwege oder Seitenstreifen vorhanden sind,

h) der Aufenthalt von Personen im Parkobjekt ohne Zusammenhang mit dem Abstellen oder Abholen eines Fahrzeugs, insbesondere durch unbefugte Personen oder zum Zwecke des Campierens,

i) das Rauchen im Parkobjekt und die Verwendung von Feuer,

j) das Befahren oder Abstellen von Fahrrädern, E-Scootern, Inlineskates oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln außerhalb dafür vorgesehener Stellplätze; ausgenommen sind Mobilitätshilfen und Kinderwagen,

k) das Verteilen von Werbematerial,

l) das Befahren mit Kfz über 3,5 t oder mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen.

6.2 Ein vertragswidriger Gebrauch liegt auch vor, wenn ein Mieter ohne einen zuvor in Textform geschlossenen Mietvertrag nach Bezahlung das Fahrzeug nicht innerhalb von 15 Minuten aus dem Parkobjekt entfernt. Für die darüberhinausgehende Zeit schuldet er zusätzlich Parkentgelt gemäß dem jeweils gültigen Tarif.

7. Haftung, Haftungsausschluss

7.1 Die Haftung von ALPINA, ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen ist für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalspflicht“) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Übernahme einer Garantie.

7.2 ALPINA haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse, andere Mieter oder sonstige Dritte verursacht werden, insbesondere durch Diebstahl oder Beschädigungen des Fahrzeugs.

7.3 Verstößt der Mieter gegen seine Anzeigepflicht gemäß Ziffer 4.10, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat den Verstoß nicht zu vertreten. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden, bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch ALPINA.

8. Vertragsbeendigung

8.1 Das Mietverhältnis endet grundsätzlich mit der Ausfahrt des Fahrzeugs aus dem Parkobjekt, spätestens jedoch vier Wochen nach Vertragsschluss (Höchsteinstelldauer), soweit nicht etwas anderes in einem zumindest in Textform geschlossenen Mietvertrag vereinbart ist.

8.2 Bleibt das Fahrzeug nach Ablauf der Höchsteinstelldauer oder nach Kündigung des Mietvertrags weiterhin im Parkobjekt abgestellt, ist der Mieter verpflichtet, es unverzüglich zu entfernen. Bis zum Vertragsende entstandene Parkentgelte bleiben zur Zahlung fällig.

8.3 Für die Zeit nach Beendigung des Mietvertrags schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung nach den jeweils geltenden Tarifen, soweit er die unterlassene Räumung zu vertreten hat.

8.4 Kommt der Mieter seiner Räumungspflicht nicht nach, ist ALPINA berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters entfernen zu lassen. Zuvor fordert ALPINA den Mieter oder – sofern dieser nicht bekannt ist – den Halter unter angemessener Fristsetzung zur Entfernung auf und droht die Räumung an. Dies gilt nicht, wenn der Halter nicht oder nicht mit zumutbarem Aufwand, z.B. über die Kfz-Zulassungsstelle, ermittelt werden kann. Der Mieter trägt die Kosten der Räumung, Aufbewahrung, Verwertung oder Entsorgung, es sei denn, er hat die unterlassene Räumung nicht zu vertreten.

8.5 ALPINA ist zur Entfernung des eingestellten Fahrzeuges auf Kosten und Gefahr des Kunden berechtigt, wenn

a) das fällige Parkentgelt den offensichtlichen Wert des Fahrzeuges (Geringwertigkeit) übersteigt;

b) das Fahrzeug durch austretende Flüssigkeiten oder sonstige sicherheitsrelevante Mängel den Betrieb gefährdet;

c) das Fahrzeug nicht oder nicht mehr zugelassen ist;

d) es verkehrs- und vertragswidrig, behindernd oder auf reservierten Plätzen abgestellt ist – insbesondere, wenn eine Abschleppung nach der österreichischen StVO gerechtfertigt wäre;

e) es außerhalb eines markierten Stellplatzes oder auf mehreren Stellplätzen abgestellt ist oder die zulässige Lade- oder Abstelldauer an einem Ladepunkt überschreitet.

8.6 Jede Partei kann den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für ALPINA liegt insbesondere vor, wenn der Mieter trotz Abmahnung erneut oder weiterhin gegen diese AEB verstößt oder einen vertragswidrigen Gebrauch gemäß Ziffer 6 vornimmt, es sei denn, der Mieter hat dies nicht zu vertreten.

9. Vertragsstrafe

9.1 Kommt der Mieter seiner Pflicht zur Zahlung des geschuldeten Parkentgelts nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, verwirkt er eine Vertragsstrafe. Die Höhe richtet sich nach dem am jeweiligen Parkobjekt zum Zeitpunkt des Parkvorgangs ausgewiesenen Betrag. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.2 Verliert der Mieter seinen Parkschein oder das bei der Einfahrt verwendete Zugangsmedium, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tages-Parkentgeltes zu bezahlen, es sei denn, der Mieter hat den Verlust nicht zu vertreten. Unabhängig davon schuldet er das Parkentgelt für die Mietzeit sowie Nutzungsersatz für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses.

9.3 Für jeden Fall des schuldhaften vertragswidrigen Gebrauchs i.S.d. Ziffer 6 kann ALPINA eine angemessene Vertragsstrafe einzelfall- und verschuldensabhängig von bis zu 500,- € verlangen.

9.4 Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben von den Ziffern 9.1 bis 9.3 unberührt. Auf einen weitergehenden Schadensersatzanspruch wird die Vertragsstrafe angerechnet.

10. Datenschutz

ALPINA verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters zur Durchführung und Abwicklung des Parkvertrags sowie zur Durchsetzung vertraglicher Ansprüche. Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu Art, Umfang, Zwecken und Rechten der betroffenen Personen, finden sich in der Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz-oesterreich/ sowie über die im Parkobjekt ausgehängten QR-Codes.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

11.2 Verbindlich ist ausschließlich die deutsche Fassung dieser AEB.

11.3 Erfüllungsort für die Überlassung des Stellplatzes sowie für die Zahlung des Parkentgelts ist der jeweilige Standort des Parkobjekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen ALPINA und dem Mieter bestehenden Vertragsverhältnis ist Wien, sofern dieser Unternehmer ist. Ist der Mieter Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach österreichischem Recht.

11.5 Sollten einzelne Klauseln dieser AEB ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (Salvatorische Klausel).

11.6 Es gelten die zum Zeitpunkt des Parkvorgangs gültigen AEB von ALPINA. Soweit auf einzelnen Hinweisschildern noch frühere Fassungen der AEB abgedruckt sind, ist die jeweils aktuelle Fassung maßgeblich, sofern sie dem Mieter vor oder bei Beginn des Parkvorgangs über elektronische Informationssysteme, QR-Codes oder die Website von ALPINA ohne besonderen Aufwand zugänglich gemacht wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist über elektronische Informationssysteme im Parkobjekt, über QR-Codes vor Ort sowie unter https://alpina-parking.com/agb/#aeb-at abrufbar.

11.7 Stand der AEB: März 2026

Vorversionen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dauerpark- und Rahmenverträge der ALPINA Parking GmbH, Österreich

§ 1. Geltungsbereich

1.1 Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Online-Bestellungen sowie für außerhalb des Web-Shops geschlossene Verträge, insbesondere Abschlüsse von Rahmenparkverträgen (im Folgenden „Rahmenverträge“ genannt) und Dauerparkverträgen (im Folgenden „Dauerparkverträge“ genannt), die über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils über ALPINA eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern mittels Link und/oder QR-Code (im Folgenden „Web-Shop„) oder nach vorheriger Kontaktaufnahme, insbesondere per Telefon oder E-Mail, zustande kommen zwischen

ALPINA Parking GmbH (im Folgenden „ALPINA“ genannt),
Billrothstraße 4, 1190 Wien, Österreich
Telefon: +43 1 963 005 1
E-Mail: office@alpina-parking.com

und den Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt). Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.

1.2 Die AGB gelten ferner für sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung von Parkflächen stehenden Dienstleistungen, einschließlich der Abwicklung von Parkgebühren, (im Folgenden „Bezahlmethoden“) wie Pay Later und Mobile Pay über elektronische oder Online-Funktionen, wie über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils dort eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern mittels Link und/oder QR-Code (im Folgenden „Web-App“).

1.3 Vertragspartner des Kunden ist in jedem Fall ausschließlich ALPINA, unabhängig davon, über welchen Drittanbieter die Zahlungsabwicklung technisch erfolgt.

1.4 Alle zwischen Kunden und ALPINA im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, der schriftlichen Auftragsbestätigung oder der Annahmeerklärung. Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen des jeweiligen Einzelvertrags diesen AGB vor.

1.5 Für Dauer-, Rahmen- und Kurzzeitparkverträge, welche einen Parkvorgang in oder auf einem von ALPINA im eigenen Namen oder als beauftragte Betriebsführerin im Namen des jeweiligen Eigentümers betriebenen Parkobjekt, Parkhaus, Parkgarage, Parkplatz oder sonstigen Stellplatz (im Folgenden „Parkobjekt/e“ genannt) betreffen, gelten die Allgemeinen Einstell- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „AEB“ genannt) und mögliche örtliche Nutzungsbedingungen (z.B. Hausordnung). Die AEB und örtlichen Nutzungsbedingungen sind in der jeweils geltenden Fassung im jeweiligen Parkobjekt ausgehängt. Die aktuelle Fassung der AEB ist zudem online abrufbar unter: https://alpina-parking.com/aeb-agb-oesterreich/

1.6 Kunden einer von ALPINA definierten Personengruppe (z.B. Mitarbeitende/r eines Unternehmens am Standort eines Parkobjekts) können über den Web-Shop auch Rahmenverträge mit fester oder variabler Laufzeit abschließen, welche vergünstigte Bedingungen/Tarife für Parkvorgänge in bestimmten, im Web-Shop angegebenen Parkobjekten enthalten. Einzelheiten zu den über diese AGB hinausgehenden Vertragsbedingungen eines Rahmenvertrags ergeben sich aus der Produktbeschreibung im Web-Shop, insbesondere der geltende Tarif („Pay-per-Use„).

1.7 Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2. Vertragsschluss

2.1 Die Präsentation und Bewerbung von Produkten in dem Web-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar. Der Angebotstext steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung.

2.2 Eine Bestellung im Web-Shop ist nur nach vorheriger Registrierung und Einrichtung eines Kundenkontos möglich. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail.

2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung über den Web-Shop durch Anklicken des Buttons „Jetzt buchen“ oder „Jetzt kaufen“ gibt der Kunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

2.4 Mit Abschluss des Vertrags akzeptiert der Kunde jeweils die Allgemeinen Einstellbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abrufbar unter https://alpina-parking.com/aeb-agb-oesterreich/, sowie die Datenschutzerklärungen, abrufbar unter https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz-oesterreich/.

2.5 Ein Vertrag kommt im Web-Shop erst zustande, wenn ALPINA das Angebot des Kunden durch Übersendung einer Vertragsbestätigung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse annimmt. Diese E-Mail enthält die maßgeblichen Vertragsdetails.

Erfolgt der Vertragsschluss außerhalb des Web-Shops, insbesondere nach telefonischer Kontaktaufnahme, übersendet ALPINA dem Kunden die Vertragsunterlagen. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die Vertragsunterlagen unterzeichnet, an ALPINA zurücksendet und diese bei ALPINA zugehen.

2.6 Kommt ein Vertrag nach Maßgabe der Ziffer 2.5 nicht zustande, ist ALPINA an das Angebot des Kunden nicht gebunden. Bereits erhaltene Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

§ 3. Widerrufsrecht für Verbraucher

3.1 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht nach Ziffer 3.1 Gebrauch, so hat der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern entstanden.

3.3 Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden Widerrufsbelehrung:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Dauerpark- oder Rahmenvertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Alpina Parking GmbH
Billrothstraße 4
1190 Wien, Österreich
Telefon +43 1 963 005 1
E-Mail: contract@alpina-parking.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

- Ende der Widerrufsbelehrung -

3.4 Hinweis zum Wertersatz bei Rahmen- und Dauerparkverträgen

Bei Dauerpark- und Rahmenverträgen handelt es sich um Mietverhältnisse über Stellplätze. Sofern Sie verlangen, dass das Vertragsverhältnis bereits während der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie im Falle eines Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf erfolgte Nutzung. Der Wertersatz wird zeitanteilig berechnet, insbesondere auf Grundlage des vereinbarten Nutzungsentgelts pro Kalendertag oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung.

3.5 Muster Widerrufsformular

Alpina Parking GmbH
Billrothstraße 4
1190 Wien, Österreich
Telefon +43 1 963 005 1
E-Mail: contract@alpina-parking.com

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Dauerpark- oder Rahmenvertrag über den folgenden Parkplatz:

_____________________________________________________________________________________
(Beschreibung des Mietobjekts, z. B. Standort, ggfs. Stellplatznummer, Vertragsnummer)

Abgeschlossen am __________________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): __________________________________________________

_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

3.6 Zustimmung zum vorzeitigen Beginn des Mietverhältnisses

Verlangen Sie, dass das Mietverhältnis (Dauerpark- oder Rahmenvertrag) noch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, benötigt ALPINA von Ihnen folgende Erklärung zumindest in Textform. Sie können folgendes Muster verwenden:

Mir wurde die Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular auf einem dauerhaften Datenträger (Papierexemplar/PDF o.ä.) zur Verfügung gestellt.

Ich verlange ausdrücklich, dass das Mietverhältnis über den folgenden Parkplatz bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.

_____________________________________________________________________________________
(Beschreibung des Mietobjekts, z. B. Standort, ggfs. Stellplatznummer, Vertragsnummer)

Mir ist bekannt, dass ich im Falle eines Widerrufs die anteilige Miete für den Zeitraum bis zum Widerruf zahlen muss.

__________________________________________________________________
Name des Verbrauchers (bitte in Druckschrift)

___________________________________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
§ 4. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen der Dauerpark- und Rahmenverträge

5.1 Sämtliche Preisangaben in dem Web-Shop verstehen sich in Euro und sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Es gelten die Preise bzw. Tarife der einzelnen Parkprodukte im Web-Shop zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestellvorganges (Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“). Bei Vertragsschlüssen außerhalb des Web-Shops, insbesondere nach telefonischer Kontaktaufnahme, gelten die in den dem Kunden übermittelten Vertragsunterlagen enthaltenen Preise und Konditionen.

5.3 Für den Erwerb von Dauerpark- oder Rahmenverträgen werden in dem Web-Shop die monatlichen Kosten oder Kosten je Parkvorgang (Pay-per-Use) angegeben. Diese sind abhängig vom jeweiligen Parkobjekt und dem von dem Kunden gewählten Vertragsprodukt wie in der Produktbeschreibung im Web-Shop angegeben.

5.4 Der Kunde kann den Mietpreis nach seiner Wahl mittels einer in dem Web-Shop ausgewiesenen Zahlungsmethode begleichen.

5.5 Bei Dauerpark- oder Rahmenverträgen erfolgt die Bezahlung und Rechnungstellung auf Monatsbasis.

5.6 Das monatliche Nutzungsentgelt für Dauerparkverträge ist jeweils am Ersten eines Monats zur Zahlung fällig und wird von dem genannten Konto des Kunden zu dem vertraglich vereinbarten Zahlungstermin jeweils für einen Monat im Voraus abgebucht bzw. eingezogen.

5.7 Das monatliche Nutzungsentgelt für Rahmenverträge und Pay-per-Use ist jeweils am Letzten des Monats zur Zahlung fällig und wird am Monatsende von dem genannten Konto des Kunden für den entsprechenden Monat abgebucht bzw. eingezogen.

5.8 Ist bei Vertragsabschluss der vereinbarte Zahlungstermin bereits verstrichen, so wird das Nutzungsentgelt mit dem nächsten Zahlungstermin abgerechnet.

§ 6. Mobile Pay

6.1 ALPINA bietet für bestimmte Parkobjekte die Möglichkeit der Zahlung von Parkgebühren vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt durch Scannen des QR-Codes auf dem Ticket oder auf der Beschilderung vor Ort über eine Web-App an („Mobile Pay“).

6.2 Nach Ziffer 1.2 erfolgt Mobile Pay über elektronische oder Online-Funktionen, wie über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils dort eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern („Web-App“).

6.3 Nutzt der Kunde die Funktion „Mobile Pay“, kann er die für den jeweiligen Parkvorgang angefallenen Parkgebühren vor Ausfahrt aus dem Parkobjekt durch Eingabe seines Kfz-Kennzeichens über die Web-App einsehen und begleichen. Hierzu wird das Kfz-Kennzeichen verwendet, um den jeweiligen Parkvorgang dem Fahrzeug zuzuordnen und die angefallenen Parkgebühren zu ermitteln. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von ALPINA, abrufbar unter: https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz-oesterreich/

§ 7. Pay Later

7.1 ALPINA bietet für bestimmte Parkobjekte die Möglichkeit der nachträglichen Zahlung von Parkgebühren nach Abschluss des Parkvorgangs und Ausfahrt aus dem Parkobjekt an („Pay Later“).

7.2 Nach Ziffer 1.2 erfolgt Pay Later über elektronische oder Online-Funktionen, wie über die Internetseite https://alpina-parking.com/ sowie über die jeweils dort eingebundenen technischen Plattformen von Drittanbietern („Web-App“).

7.3 Nutzt der Kunde die Pay-Later-Funktion, kann er durch Eingabe seines Kfz-Kennzeichens die Parkvorgänge des Fahrzeugs innerhalb eines Zeitraums von bis zu 72 Stunden nach Beendigung des jeweiligen Parkvorgangs über die Pay-Later-Plattform einsehen und die angefallenen Parkgebühren begleichen. Hierzu wird das Kfz-Kennzeichen verwendet, um die Parkvorgänge dem jeweiligen Fahrzeug zuzuordnen und die angefallenen Parkgebühren zu ermitteln. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten die Datenschutzbestimmungen von ALPINA abrufbar unter: https://alpina-parking.com/impressum-datenschutz-oesterreich/

§ 8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich. Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen, finden keine Anwendung. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates unberührt, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

8.2 Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern Übersetzungen dieser AGB in anderen Sprachen als Deutsch erstellt werden, ist ausschließlich die deutsche Fassung rechtsverbindlich.

8.3 Erfüllungsort für die Verpflichtung von ALPINA zur Überlassung des Stellplatzes ist der jeweilige Standort des genutzten Parkobjekts. Für die Zahlung des Parkentgelts gilt: Bei Kurzzeitparkern, die die Online-Funktion „Mobile Pay“ oder „Pay-Later“ nutzen, ist Erfüllungsort der Standort des jeweiligen Parkobjekts; in allen anderen Fällen ist Erfüllungsort der Sitz von ALPINA.

8.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen ALPINA und dem Mieter bestehenden Vertragsverhältnis ist Wien, sofern dieser Unternehmer ist. Ist der Mieter Verbraucher i.S.d. § 1 Abs.1 Z 2 KSchG gilt der gesetzliche Gerichtsstand gem. § 14 KSchG.

8.5 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

8.6 Informationspflicht § 19 Abs. 3 AStG: Die Alpina Parking GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

8.7 ALPINA ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern; über solche Änderungen wird der Mieter in Textform informiert. Widerspricht der Mieter der Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Für Verbraucher gilt dies nur, sofern die Änderung für sie nicht unzumutbar ist und keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen.

8.8 Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): 26.03.2026

Vorversionen: